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Verhinderungspflege in Marl – Pflegevertretung bei Urlaub, Krankheit oder Erholung

Wir übernehmen schnell und unkompliziert die häusliche Pflege, wenn Ihre private Pflegeperson verhindert ist – und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (auch „Ersatzpflege“) ist die befristete Übernahme der häuslichen Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst, wenn Angehörige sich nicht kümmern können.

Anspruch & Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2 – 5, Versorgung überwiegend zu Hause
  • Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr; stunden- oder tageweise nutzbar
  • Vorpflegezeit seit 2025 entfallen – Anspruch ab dem 1. Pflegetag

Budget & Kostenübernahme

  • Entlastungsbudget: 3 539 € pro Jahr – flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • 100% Abrechnung über Ihre Pflegekasse
  • Pflegegeld läuft während der Vertretung zu 50% weiter

Unsere Leistungen als Vertretung

  • Grund- und Behandlungspflege
  • Mobilisation & Transfer
  • Medikamentengabe, Wundversorgung
  • Betreuung & Begleitung außer Haus
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung

Ihre Vorteile mit Glückauf Pflegedienst Marl

Das Team des Glückauf Pflegedienstes in Marl – freundlich, kompetent und persönlich.

Sofort verfügbar

auch innerhalb von 24 h

Qualifiziertes Fachpersonal

Flexible Dauer

1 Stunde bis 42 Tage

Komplette Antragshilfe

direkte Kassenabrechnung

Jetzt Verhinderungspflege anfragen

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen kurzfristig Verhinderungspflege benötigen, sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Häufige Fragen (FAQ) zur Verhinderungspflege

Wie kurzfristig ist eine Vertretung möglich?

Wir übernehmen Verhinderungspflege in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage. Bei planbaren Abwesenheiten (z.B. Urlaub oder Kur) reservieren Sie am besten 1-2 Wochen vorher – so sichern Sie sich feste Einsatzzeiten.

Ja. Verhinderungspflege ist ab 1 Stunde bis maximal 42 Tage im Kalenderjahr nutzbar. Alle Einsätze werden auf das Entlastungs­­budget von 3.539 € angerechnet, das seit dem 1. Juli 2025 für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam gilt.

Nach Ausschöpfen der 3.539 € tragen Sie Mehrkosten privat. Wurde vor dem 1. Juli bereits Budget (alte Grenze 1 685 € + 843 €) genutzt, wird dieser Betrag von den 3.539 € abgezogen.

Bis 30. Juni 2025 standen 1.685 € (plus max. 843 € aus Kurzzeitpflege) zur Verfügung. Seit dem 1. Juli 2025 fasst das Gesetz beide Leistungen in einem flexiblen Entlastungs­­budget von 3.539 € zusammen – Sie entscheiden frei, wofür Sie es einsetzen.

Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie Hier: Bundesministerium für Gesundheit

TIPP

Nicht genutzte Verhinderungspflege verfällt zum Jahresende – planen Sie Entlastungs­zeiten rechtzeitig.