Verhinderungspflege in Marl – Pflegevertretung bei Urlaub, Krankheit oder Erholung
Wir übernehmen schnell und unkompliziert die häusliche Pflege, wenn Ihre private Pflegeperson verhindert ist – und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Was bedeutet Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege (auch „Ersatzpflege“) ist die befristete Übernahme der häuslichen Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst, wenn Angehörige sich nicht kümmern können.
Anspruch & Voraussetzungen
- Pflegegrad 2 – 5, Versorgung überwiegend zu Hause
- Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr; stunden- oder tageweise nutzbar
- Vorpflegezeit seit 2025 entfallen – Anspruch ab dem 1. Pflegetag
Budget & Kostenübernahme
- Entlastungsbudget: 3 539 € pro Jahr – flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- 100% Abrechnung über Ihre Pflegekasse
- Pflegegeld läuft während der Vertretung zu 50% weiter
Unsere Leistungen als Vertretung
- Grund- und Behandlungspflege
- Mobilisation & Transfer
- Medikamentengabe, Wundversorgung
- Betreuung & Begleitung außer Haus
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
Ihre Vorteile mit Glückauf Pflegedienst Marl

Sofort verfügbar
auch innerhalb von 24 h
Qualifiziertes Fachpersonal
Flexible Dauer
1 Stunde bis 42 Tage
Komplette Antragshilfe
direkte Kassenabrechnung
Jetzt Verhinderungspflege anfragen
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen kurzfristig Verhinderungspflege benötigen, sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Häufige Fragen (FAQ) zur Verhinderungspflege
Wie kurzfristig ist eine Vertretung möglich?
Wir übernehmen Verhinderungspflege in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage. Bei planbaren Abwesenheiten (z.B. Urlaub oder Kur) reservieren Sie am besten 1-2 Wochen vorher – so sichern Sie sich feste Einsatzzeiten.
Kann ich stundenweise buchen?
Ja. Verhinderungspflege ist ab 1 Stunde bis maximal 42 Tage im Kalenderjahr nutzbar. Alle Einsätze werden auf das Entlastungsbudget von 3.539 € angerechnet, das seit dem 1. Juli 2025 für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam gilt.
Was passiert, wenn das Budget überschritten wird?
Nach Ausschöpfen der 3.539 € tragen Sie Mehrkosten privat. Wurde vor dem 1. Juli bereits Budget (alte Grenze 1 685 € + 843 €) genutzt, wird dieser Betrag von den 3.539 € abgezogen.
Warum hat sich der Betrag geändert?
Bis 30. Juni 2025 standen 1.685 € (plus max. 843 € aus Kurzzeitpflege) zur Verfügung. Seit dem 1. Juli 2025 fasst das Gesetz beide Leistungen in einem flexiblen Entlastungsbudget von 3.539 € zusammen – Sie entscheiden frei, wofür Sie es einsetzen.
Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie Hier: Bundesministerium für Gesundheit
TIPP
Nicht genutzte Verhinderungspflege verfällt zum Jahresende – planen Sie Entlastungszeiten rechtzeitig.