Pflegeberatung in Marl nach § 37.3 SGB XI (Beratungseinsatz)
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung sichert die Qualität der häuslichen Pflege und hilft, das Pflegegeld zu behalten. Wir vom Glückauf Pflegedienst in Marl führen die Beratung kostenlos und unkompliziert bei Ihnen zu Hause durch.

Gesetzlich vorgeschriebene Qualitätssicherung
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2/3 benötigen zweimal jährlich, Pflegegrad 4/5 viermal jährlich eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – per Gesetz vorgeschrieben. Die Beratung stärkt die häusliche Pflegequalität und unterstützt pflegende Angehörige.
Ablauf des Beratungseinsatzes
1. Erstberatung persönlich bei Ihnen zu Hause
2. Jede zweite Beratung möglich per Telefon (aktuell bis März 2027)
3. Themen: Pflegesituation, Hilfsmittel, Wohnumfeld, Schulung
4. Dokumentation und automatische Meldung an die Pflegekasse
Wer übernimmt die Pflegeberatung?
Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte führen die Beratung kostenlos durch. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse – privat Versicherte reichen die Rechnung bei ihrer Kasse ein.
Mehr als nur ein Pflichttermin
Mit unserer Beratung sichern Sie Ihr Pflegegeld, erhalten individuelle Tipps zur Entlastung, Schulungen und passende Hilfsangebote – weil Beratung mehr kann als Pflicht.

Ihre Vorteile auf den Punkt
- 100 % kostenfrei & direkt bei Ihnen
- Qualität für Pflege, Sicherheit und Selbstständigkeit
- Telefonisch oder persönlich – flexibel nach Ihrem Wunsch
- Entlastung der Angehörigen durch fachkundige Beratung
Jetzt Pflegeberatung (Beratungseinsatz) in Marl vereinbaren
Sichern Sie Ihr Pflegegeld mit einer professionellen Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Marl. Unsere Pflegefachkräfte beraten Sie zuverlässig und kostenfrei – bei Ihnen zu Hause oder telefonisch.
Häufige Fragen (FAQ) zu Pflegeberatung (Beratungseinsatz)
Was passiert bei Fristversäumnis?
Das Pflegegeld kann gekürzt oder gestrichen werden.
Wer übernimmt den Nachweis?
Wir leiten die Dokumentation direkt an Ihre Pflegekasse weiter.
Kann ich die Beratung auch telefonisch durchführen?
Ja, aktuell ist die Beratung auch telefonisch oder per Video möglich.
Wer trägt die Kosten?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, für Privatversicherte ist eine Kostenerstattung möglich.